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BetrSichV

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die, in deutsches Recht überführte europäsche Richtlinie 2009/104/EG. Die Richtlinie ist auch unter dem Namen, "Arbeitsmittelbenutzungsverordnung" bekannt. Sie ist in der ersten Fassung in 2002 in Kraft getreten und die reformierte Verordnung wurde in 2016 rechtskräftig.

Die BetrSichV regelt die Sicherheitsanforderungen an die, dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel.

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Die neue TRBS 1111 konkretisiert deutlich ausführlicher die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln nach der BetrSichV als ihre Vorgängerversion.


Förderanlagenabschlüsse, die "Königsklasse" im baulichen Brandschutz (Brandschutztore). Auch hier gibt es vielfältige individuelle Lösungsmöglichkeiten.


Die neue harmonisierte Norm für trennende Schutzeinrichtungen, die DIN EN ISO 14120, ist seit gültig April 2016 gültig.


Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist am 01.06.2016 in Kraft getreten und ohne Übergangsfrist ab diesem Zeitpunkt für alle Arbeitgeber zu beachten.


Achtung!!! Trennende Schutzeinrichtungen aus leitenden Materialien, welche zu elektrisch betriebenen Maschinen gehören sind in der Regel mit einem gemeinsammen Potentialausgleich auszustatten.

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