Risikominimierung

Das Ziel der Risikominderung kann durch die Beseitigung der Gefährdung erreicht werden oder durch getrennte oder gleichzeitige Minderung jedes dieser beiden Elemente, die das damit verbundene Risiko bestimmen:

Alle Schutzmaßnahmen, die zum Erreichen dieses Zieles angewendet werden, sind in der Folgenden, als "Drei-Stufen-Verfahren" bezeichneten Reihenfolge zu ergreifen.

Inhärent sichere Konstruktion

Inhärent sichere Konstruktion beseitigt Gefährdungen oder vermindert die damit verbundenen Risiken durch eine geeignete Auswahl von Konstruktionsmerkmalender Maschine.

Technische Schutzmaßnahmen

Unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung und der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung können in geeigneter Weise ausgewählte technische und ergänzende Schutzmaßnahmen angewendet werden, um das Risiko zu mindern, wenn sich die Beseitigung nicht als durchführbar erweist oder das damit verbundene Risiko nicht in hinreichendem Maße durch eine inhärent sichere Konstruktion vermindert werden kann.

Benutzerinformation

Falls trotz inhärent sicherer Konstruktion und dem Einsatz technischer und ergänzender Schutzmaßnahmen Risiken verbleiben, muss die Benutzerinformation auf jegliche Restrisiken hinweisen.