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Wir sind Ihr kompetenter Partner rund um die Themen Maschinensicherheit und Arbeitssicherheit. Gerne unterstützen wir Sie zur Erfüllung der gesetzlichen Forderungen nach der Maschinenrichtlinie und der Betriebssicherheitsverordnung.

Wir bieten:

  •  Unterstützung im CE-Prozess
  •  Erstellung von Risikobeurteilungen
  •  Remote- und Vor-Ort-Beratung zu speziellen Themen der Maschinensicherheit
  •  Erstellung von Betriebsanleitungen

 

 

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Die neue TRBS 1111 konkretisiert deutlich ausführlicher die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln nach der BetrSichV als ihre Vorgängerversion.


Förderanlagenabschlüsse, die "Königsklasse" im baulichen Brandschutz (Brandschutztore). Auch hier gibt es vielfältige individuelle Lösungsmöglichkeiten.


Die neue harmonisierte Norm für trennende Schutzeinrichtungen, die DIN EN ISO 14120, ist seit gültig April 2016 gültig.


Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist am 01.06.2016 in Kraft getreten und ohne Übergangsfrist ab diesem Zeitpunkt für alle Arbeitgeber zu beachten.


Achtung!!! Trennende Schutzeinrichtungen aus leitenden Materialien, welche zu elektrisch betriebenen Maschinen gehören sind in der Regel mit einem gemeinsammen Potentialausgleich auszustatten.

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