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KunzTechnologieService GmbH

Turmgasse 4

91550 Dinkelsbühl

Tel.: +49 9851 824735

Fax: +49 9851 824734

Mail: info@kts-gmbh.net


Impressum

Handelsregister und Registernummer

AG Ansbach HRB 5102

Geschäftsführer Michael Kunz

Steuernummer 203/130/90176

USt-ID-Nr. DE275558243

Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 10 Abs. 3 MDStV:

Michael Kunz

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Die neue TRBS 1111 konkretisiert deutlich ausführlicher die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln nach der BetrSichV als ihre Vorgängerversion.


Förderanlagenabschlüsse, die "Königsklasse" im baulichen Brandschutz (Brandschutztore). Auch hier gibt es vielfältige individuelle Lösungsmöglichkeiten.


Die neue harmonisierte Norm für trennende Schutzeinrichtungen, die DIN EN ISO 14120, ist seit gültig April 2016 gültig.


Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist am 01.06.2016 in Kraft getreten und ohne Übergangsfrist ab diesem Zeitpunkt für alle Arbeitgeber zu beachten.


Achtung!!! Trennende Schutzeinrichtungen aus leitenden Materialien, welche zu elektrisch betriebenen Maschinen gehören sind in der Regel mit einem gemeinsammen Potentialausgleich auszustatten.

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