KunzTechnologieService GmbH
Turmgasse 4
91550 Dinkelsbühl
Tel.: +49 9851 824735
Fax: +49 9851 824734
Mail: info@kts-gmbh.net
Impressum
Handelsregister und Registernummer
AG Ansbach HRB 5102
Geschäftsführer Michael Kunz
Steuernummer 203/130/90176
USt-ID-Nr. DE275558243
Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 10 Abs. 3 MDStV:
Michael Kunz
Die neue TRBS 1111 konkretisiert deutlich ausführlicher die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln nach der BetrSichV als ihre Vorgängerversion.
Förderanlagenabschlüsse, die "Königsklasse" im baulichen Brandschutz (Brandschutztore). Auch hier gibt es vielfältige individuelle Lösungsmöglichkeiten.
Die neue harmonisierte Norm für trennende Schutzeinrichtungen, die DIN EN ISO 14120, ist seit gültig April 2016 gültig.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist am 01.06.2016 in Kraft getreten und ohne Übergangsfrist ab diesem Zeitpunkt für alle Arbeitgeber zu beachten.
Achtung!!! Trennende Schutzeinrichtungen aus leitenden Materialien, welche zu elektrisch betriebenen Maschinen gehören sind in der Regel mit einem gemeinsammen Potentialausgleich auszustatten.